Ziele des Verbandes
Der IGBI ist die Interessenvertretung des technischen Dienstes in der Bundeswehr. Dazu gehören Meister, Techniker, Ingenieure und Naturwissenschaftler aller Fachrichtungen.
Der Verband setzt sich ein für
- Einheitslaufbahn mit ausbildungs- und erfahrungsgerechtem Einstieg für alle technischen Beamtinnen und Beamte
Die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren technischen Dienstes sind abzuschaffen. Stattdessen sind ausbildungs- und erfahrungsgerechte Einstiegspunkte innerhalb der technischen Einheitslaufbahn zu definieren. Der Einstieg ist entsprechend der beruflichen Qualifikation vorzusehen (Facharbeiter, Meister, Techniker, Bachelor, Master). Die weitere berufliche Karriere soll barrierefrei, d.h ohne Laufbahnschranken auf Basis von Leistung, Erfahrung und lebenslanger beruflicher Weiterbildung erfolgen. - Einführung eines individuellen Personalentwicklungsplanes (PEP) für jede/n einzelne/n Mitarbeiter/in mit Schwerpunktsetzung auf Fachtechnik oder Management
Die Einführung eines gelebten PEP, und zwar für jeden einzelnen Beschäftigten individuell. In diesem PEP werden in Absprache Zukunftsperspektiven entwickelt, die Fachwissen, Schwerpunktsetzung, Wohnortplanung und die Bedarfsplanung des Bundes berücksichtigen. Der PEP wird regelmäßig zusammen mit dem Betroffenen überdacht und aktualisiert.
Neben diesem PEP kommt unterstützend die Ausbringung von Dienstposten mit Schwerpunktsetzung auf „Fachtechnik“ oder „Management“ hinzu. Dementsprechend erfolgen Beförderungen nach Grad des Fachwissens und der Erfahrung im Bereich der „Fachtechnik“. Im Bereich des „Managements“ erfolgen die Beförderungen entsprechend den Führungs- und Managementfähigkeiten und der übertragenen Verantwortung. - Reformierung des vollkommen ineffizienten und ungerechten Beurteilungssystems
Das derzeitige Beurteilungssystem wird von der überwiegenden Mehrheit der zu beurteilenden Beschäftigten als ungerecht und sachlich falsch empfunden. Der IGBI fordert grundlegende Änderungen hin zu einer möglichst objektivierten Feststellung der Gesamtnote unter Wegfall der derzeitigen Quotierung. - Straffung der Laufbahnausbildung und Umwandlung in ein modernes Trainee-Programm
Straffung der Laufbahnausbildung im Hinblick auf anschließende Verwendung. Traineeausbildung im zukünftigem Geschäftsfeld/Referat und komprimierte Verwaltungsausbildungsanteile. - Wiedereinführung der Technikerzulage als Ausgleich für die finanziellen Nachteile des technischen Dienstes (z.B. selbstfinanziertes Studium)
Herstellung von Gerechtigkeit im Lebenseinkommen durch Wiedereinführung der Technikerzulage als finanziellen Ausgleich für alle, die ihre für die Einstellung erforderliche Ausbildung selbst finanziert haben und die Voraussetzung für den Eintritt in eine technische Laufbahn ist. - Wegfall der Quotierung beim Aufstieg nach § 24 BLV; vielmehr gesetzeskonforme Anwendung des § 24 BLV für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte, die einen Masterabschluss nachträglich berufsbegleitend erworben haben
Eine Quotierung des Aufstiegs nach § 24 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist ungerecht, wirkt demotivierend ist somit schädlich für die Bundeswehr. Zur Deckung der hohen Vakanzen im gehobenen technischen Dienst sind vielmehr attraktivitätssteigernde Maßnahmen erforderlich und keine Quotierungen, die zu Verzögerungen führen oder den Aufstieg gänzlich verhindern. Wir fordern die gesetzeskonforme Anwendung des § 24 BLV für überdurchschnittlich beurteilte und leistungsstarke Beamtinnen und Beamte. - Anrechnung externer Studienzeiten als Dienstzeiten
Gegenüber Beamtinnen und Beamten mit internem Studium werden die Hochschulausbildungszeiten von Beamtinnen und Beamten mit externem Studium nicht als Dienstzeiten anerkannt. Dies hat zur Folge, dass viele externe Hochschulabsolventen mit Erreichen des 65. Lebensjahres nicht abschlagsfrei in den Ruhestand treten können, da sie bis dahin die hierzu erforderlichen 45 Dienstjahre noch nicht erreicht haben und dies mit der derzeitigen gesetzlichen Regelung auch nie erreichen können. Dies ist ungerecht und muss geändert werden. - Anrechnung von Tätigkeiten in der Industrie vor Eintritt in den öffentlichen Dienst als Dienstzeit
Tätigkeiten in der Industrie vor Eintritt in den öffentlichen Dienst werden nicht vollumfänglich als Dienstzeit anerkannt mit der Folge, dass die Betroffenen keine Chance auf eine abschlagsfreie Zurruhesetzung bekommen. Die Betroffenen haben während ihrer Industrietätigkeit wertvolle berufliche Erfahrungen und Fertigkeiten sammeln können, die für ihre spätere Tätigkeit im öffentlichen Dienst zum einen Voraussetzung für ihren Wechsel in den öffentlichen Dienst waren als auch für den Dienstherren von besonderem Nutzen gewesen sind. Dies ist ungerecht und muss geändert werden. - Öffnung der Bundeswehr-Universitäten für alle Zivilbeschäftigte der Bundeswehr
Derzeit werden berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge an den Bundeswehruniversitäten nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße für Zivilbeschäftigte angeboten. Im Rahmen der Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung sind hier Verbesserungen für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr notwendig. - Gleiche Arbeitszeit für alle
Unterschiedliche Arbeitszeiten der Statusgruppen sind ungerecht, führen zur Demotivation und gefährden den Betriebsfrieden. Eine Homogenisierung ist überfällig und dringend geboten
Die Gründungsversammlung des IGBI fand am 08. April 1970 statt.
Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Koblenz unter der Nummer VR 1173 eingetragen.