Pflegereform 2017 – Was hat sich geändert?

Pflegeversicherung wirksam geworden. Folgende Ziele wurden hierbei verfolgt:

  • Stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
  • Im Durchschnitt höhere Gelder
  • Angleichung der Gelder an die Preisentwicklung
  • Insgesamt mehr verfügbare Gelder für die Pflege.

Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nunmehr an der Alltagskompetenz des Betroffenen. Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit geht es  nun allein um die Frage, welche Fähigkeiten die Pflegebedürftigen haben, wie selbstständig sie also bei der Gestaltung verschiedener Lebensbereiche sind. Körperliche und geistige Einschränkungen sind zudem gleichgestellt. Auch für pflegende Angehörige sind wichtige Neuerungen in Kraft getreten.

Die wohl sichtbarste Veränderung  findet in der Unterteilung  des Ausmaßes von Pflegebedürftigkeit statt. Die bisherigen drei Pflegestufen sind ab Januar 2017 durch fünf sogenannte Pflegegrade ersetzt worden. Aus nachfolgender Tabelle wird die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade verdeutlicht:

Pflegestufe Pflegegrad (PG) Anmerkungen
Neu ab 2017 1 Der Pflegegrad 1 kommt nur für neu eingestufte Personen in Betracht
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz   & Pflegestufe 2 2 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz 3 Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz   & Pflegestufe 3 4 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz   & Pflegestufe 3 mit Härtefall 5 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Für alle bisherigen Leistungsbezieher gibt es einen Bestandsschutz, der garantiert, dass sich die Leistungen nicht verschlechtern. Außerdem erfolgt die Überführung von den Pflegestufen in die Pflegegrade automatisch. Die Empfänger von Leistungen müssen selbst also nichts unternehmen.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

Monatliche Leistungen bei ambulanter Pflege
  PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
Pflegegeld 0 € 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung 0 €  689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €

 

Monatliche Leistungen bei teilstationärer und stationärer Pflege
  PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
Teilstat. Pflege 0 € 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstat. Pflege 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €

Was ist mit anderen Leistungen wie den zusätzlichen Betreuungsleistungen und auch der Verhinderungspflege?

Bisherige Leistungen der Pflegeversicherung wie das Recht auf Pflegeberatung, Zuschüsse für barrierefreien Umbau oder Hilfsmittel für die Pflege wird es weiterhin geben. Für vier Wochen Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung oder die Ersatzpflege bei der Vertretung des pflegenden Angehörigen gibt es 1.612 € im Jahr. Beide Leistungen können auch weiterhin kombiniert werden.

Weitergehende Informationen können der einschlägigen Fachliteratur entnommen werden.