Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Am 22. April 2023 haben sich die Tarifvertragsparteien in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes beim Bund und bei den Kommunen mit der wesentlichen Übernahme des Schlichterspruchs vom 15. April 2023 geeinigt.
Die Tarifeinigung für den Bund im Einzelnen:
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Inflationsausgleich in einer Gesamthöhe von 3.000 Euro verteilt wie folgt:
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Einmalzahlung in Höhe von 1.240 Euro im Juni 2023, Auszubildende, Studierende und Praktikanten erhalten 620 Euro.
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Monatliche Zahlungen in Höhe von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024, Auszubildende, Studierende und Praktikanten erhalten 110 Euro.
Der Inflationsausgleich wird in einem separaten „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)“ geregelt.
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Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent zum 1. März 2024. Die Erhöhung muss zusammen mindestens 340 Euro betragen.
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Sämtliche Zulagen und Zuschläge, die tariflich einer Dynamisierung unterliegen, werden zum 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht.
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Die monatlichen Entgelte für Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden ab dem 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.
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Die tariflich geregelte Übernahme von Auszubildenden nach ihrer erfolgreichen Ausbildung wird wieder in Kraft gesetzt.
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Die Laufzeit beträgt 24 Monate rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.
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Der „Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)“ wird nicht mehr verlängert.
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Die Erklärungsfrist zum Widerruf der Tarifeinigung endet mit Ablauf des 17. Mai 2023.
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Bezüglich einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses in den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden von Seiten der Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach der Tarifeinigung bisher keine Äußerungen getätigt. Der Deutsche BundeswehrVerband fordert jedoch die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs für die entsprechende Übertragung.