IGBI – Grillfest 2018
Dieses Jahr fand die mittlerweile zur liebgewonnenen Tradition gewordene Grillveranstaltung des IGBI am 28. August auf der Pfaffendorfer Höhe statt, wo uns die neu errichtete Eifelblick-Hütte, die infolge einer Brandstiftung in 2016 völlig zerstört wurde, mit großzügigem Schwenkgrill, überdachten Sitzplätzen und wunderschönem Fernblick zur Verfügung statt.
Workshop Rüstung und Parlamentarischer Abend in Berlin
Am 26.09.2018 hat der DBwV unter Leitung von Herrn Andreas Geckeis zu einem Workshop Rüstung eingeladen. Als Vertreter des IGBI waren der IGBI Bereichsleiter Berlin Bernhard Arnold und der 1. Bundesvorsitze IGBI Jens Obermeyer anwesend. Die Diskussion wurde mit zwei Vorträgen eingeleitet.
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Bundesdelegiertenversammlung 2018 – Tagung auf der Reiteralpe
Vom 11. bis 13. September 2018 tagte die Bundesdelegiertenversammlung (BDV) des IGBI in den Liegenschaften der WTD 52 in Oberjettenberg. Der 1. Bundesvorsitzende Jens Obermeyer begrüßte die Delegierten des Verbandes, die aus allen Teilen Deutschlands angereist waren, und eröffnete die Versammlung.
Ebenso ließ es sich der neue Dienststellenleiter Torsten Lindner nicht nehmen, die Teilnehmer an der Dienststelle zu begrüßen und die Dienststelle mit seinen vielfältigen Aufgaben vorzustellen.
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Mitgliederversammlung des Bereiches Koblenz 2018
Bundesvorstand neu gewählt und weiter verjüngtDie diesjährige Mitgliederversammlung des IGBI Bereiches Koblenz fand am 28. Februar 2018 um 17:00 Uhr im Rauental statt. Nach Begrüßung der anwesenden Verbandsangehörigen und der Feststellung der Beschlußfähigkeit durch den zweiten Bundesvorsitzenden Jens Obermeyer eröffnete dieser die Versammlung. Schwerpunkt der Versammlung war die Neuwahl des Bundesvorstandes.
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Koalitionsvertrag – Wie geht’s weiter mit dem Bereich Rüstung
In den vergangenen Tagen wurde viel gerätselt und spekuliert, ja gar Ängste geschürt aufgrund von Presseveröffentlichungen über Zwischenergebnisse zu den Koalitionsverhandlungen im Bereich Verteidigung. Gewisse Formulierungen in diesen Veröffentlichungen ließen vermuten, dass der Rüstungsbereich wieder einmal strukturell umorganisiert werden solle und sogar die Standorte zur Disposition stünden.
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Kein Anspruch auf Beihilfen für nicht verschreibungspflichtige Medikamente
BVerwG erklärt grundsätzlichen Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für wirksam. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der grundsätzliche Leistungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) nicht zu beanstanden ist.
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Keine Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung
Verstoß gegen unionsrechtliches Diskriminierungsverbot wurde mit neuem Besoldungsgesetz beseitigt.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass den Beamten der Landeshauptstadt Hannover keine Entschädigungszahlungen wegen einer altersdiskriminierenden Besoldung zustehen.
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Beurteilungen
BVerwG: Begründungspflicht bei Beurteilung
Ein Eilbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom Dezember 2016 verpflichtet nicht allein den konkret betroffenen BND, bei einer Absenkung des bisherigen Gesamturteils das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz zu wahren.
Pflegereform 2017 – Was hat sich geändert?
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind zum 1. Januar 2017 tiefgreifende Änderungen in der Pflegeversicherung wirksam geworden. Folgende Ziele wurden hierbei verfolgt:
- Stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
- Im Durchschnitt höhere Gelder
- Angleichung der Gelder an die Preisentwicklung
- Insgesamt mehr verfügbare Gelder für die Pflege.
Abwendung einer Falschbetankung von Dienstfahrzeugen: Dienstherr ist nicht zum Einbau eines Tankadapters verpflichtet Beamter haftet für grob fahrlässiges Handeln durch Falschbetankung
Betankt ein Beamter ein Dienstfahrzeug falsch, so ist der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen diesen Beamten wegen grober Fahrlässigkeit nicht im Hinblick darauf zu reduzieren, dass der Dienstherr Maßnahmen (z.B. den Einbau eines Tankadapters) unterlassen hat, die den Schaden verhindert hätten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.